Gewohnheitsrecht bei Mietern
14.09.2014
Überlässt ein Vermieter seinem Mieter nach Abschluss des Mietvertrages Flächen (Keller, Speicher, etc.) ohne jegliche Erwähnung im Mietvertrag, dann werden diese Flächen auch bei langjähriger Nutzung durch den Mieter nicht Vertragsbestandteil.
Aus rechtlicher Sicht handelt es sich lediglich um eine "Gestattung", die der Vermieter grundsätzlich jederzeit wiederrufen kann.
Quelle: Bayerische Hausbesitzer-Zeitung 8/2014