Mietrechtsnovelle beschlossen
26.04.2013
Die lang diskutierte Mietrechtsreform wurde nun am 13.12.2012 im Rechtsausschuss des Bundestags beschlossen. Einige wesentliche Änderungen sind:
Jedes Bundesland kann die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen regional von 20 % auf 15 % senken.
Keine Mietminderungen bei energetischen Sanierungen in den ersten 3 Monaten möglich.
Die formalen Anforderungen zur Begründung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen werden gesenkt.
Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug mit der Kaution ist möglich.
Ansprüche zur Räumung von Wohnungen sind leichter durchsetzbar.
Quelle: DDIV aktuell 01/13 und Bayerische Hausbesitzer-Zeitung 01/13