Aktuelles zur Trinkwasserverordnung
22.10.2012
Am 12. Oktober 2012 wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung im Bundesrat beschlossen.
Die zentralen Änderungen sind
die Frist zur Erstbeprobung wird bis zum 31. Dezember 2013 verlängert;
Prüfintervall nur alle 3 Jahre;
Anzeigepflicht bei den Gesundheitsämtern entfällt, wenn Grenzwerte eingehalten werden.
Nachdem eine "Lockerung" der Verordnung bereits im Laufe dieses Jahres absehbar war, haben wir unseren Eigentümern und Eigentümergemeinschaften ein Abwarten angeraten.
Quelle: Infobrief VDIV Bayern 10/2012