Kellerfehlbelegung in WEG
21.04.2012
Die Belegung von Kellerabteilen führt unter Miteigentümern nicht selten zu Streitigkeiten. Die tatsächliche Nutzung weicht in diesen Fällen vom durch die Teilungserklärung eingeräumten Sondernutzungsrecht an einem bestimmten Kellerabteil ab. Gemäß einem Urteil des LG München I (Urt. v. 29.03.2010, Az.: 1 S 17989/09) verjährt der Anspruch auf Herausgabe des streitgegenständlichen Kellerraumes aber nicht.
Quelle: Bayerische Hausbesitzer Zeitung 01/2012