Haftung für Kaution bei Eigentümerwechsel
08.09.2011
Für die vom Mieter geleistete Kaution muss der letzte Erwerber gerade stehen d.h. er muss, auch wenn die Wohnung während der Dauer des Mietverhältnisses mehrfach veräußert bzw. zwangsversteigert wurde und der Vorvermieter die Kaution nicht an den Erwerber weitergeleitet hat, diese an den Mieter zurück zahlen.
Der Mieter kann sich somit primär an den letzten Erwerber halten und ist daher weitestgehend gegen den Verlust der Kaution abgesichert.
BGH, Urteil vom 01.06.2011 - VIII ZR 304/10.
Quelle: Der Mietrechtsberater 08/2011; RiOLG Dr. Michael J. Schmid.