Ölpreisbindung für Gas durch BGH gekippt
24.03.2010
Der BGH hat die ausschließliche Bindung der Gaspreise am Heizölpreis gekippt.
Begründung: Die Bindung ermögliche es den Energieversorgungsunternehmen, über die Weitergabe konkreter Kosten hinaus weitere Gewinne zu erwirtschaften. Die stellt eine unangemessene Benachteiligung der Gaskunden dar.
Nach Experteneinschätzung hat das Gerichtsurteil nicht zwingend ein Sinken der Gaspreise zur Folge.
Quelle: t-online vom 24.03.2010