Die Heizkostenverordnung wird novelliert
04.01.2009
Die seit 1981 in Deutschland gültige Heizkostenverordnung schreibt dem Hauseigentümer vor, die Heizkosten in Abhängigkeit vom Energieverbrauch der Nutzer zu verteilen. Wer mehr verbraucht, soll auch mehr zahlen.
Ab 01.01.2009 ist eine aktuallisierte Fassung in Kraft getreten, die Teil des "Integrierten Energie- und Klimaprogramms" der Bundesregierung ist (Beschluss des Bundeskabinetts vom 18.06.2008).
Wesentlich Eckpfeiler der Novellierung sind:
- Wahlfreiheit für den Verteilerschlüssel (Fläche und Verbrauch) wird eingeschränkt. Die meisten Gebäude sind ab der Heizperiode 2009 zu 70 % nach Verbrauchskosten und zu 30 % nach Grundkosten abzurechnen.
- Die Bundesregierung hat klargestellt, dass gesonderte Mitteilungen über Verbrauchsablesungen (z.B. Ablesebelege) bei moderner Geräteausstattung nicht erforderlich sind.
- Der Verteilerschlüssel kann durch den Gebäudeeigentümer mehrfach geändert werden, wenn sachgerechte Gründe hierfür vorliegen.
- Kosten für die Verbrauchsanalyse sind auf den Mieter umlegbar.
- Der Energieanteil für Warmwasser muss ab dem 01.01.20014 grundsätzlich über einen Wärmezähler erfasst werden.
- Nicht mehr zeitgemäße Heizkostenverteiler, die vor dem 01. Juli 1981 installiert wurden und die heute nicht mehr verantwortbaren Warmwasserkostenverteiler verlieren bis zum 31.12.2013 endgültig ihren Bestandsschutz und müssen bis dahin auf neuzeitliche Technik umgerüstet sein.
Quelle: Bayerische Hausbesitzer-Zeitung 08/2008 - Minol Messtechnik