Urteil des Monats zu § 16 WEG - Balkonsanierung
15.09.2008
Gemäß § 16 Abs. 4 WEG können Eigentümer mit doppelt qualifizierter Mehrheit beschließen, dass die Kosten einer Balkonsanierung abweichend von der Kostenregelung in der Gemeinschaftsordnung nur demjenigen Eigentümer auferlegt werden, in dessen Sondereigentum sich der Balkon befindet (AG Oldenburg, Urteil vom 19.02.2008)
Quelle: Immobilien Wirtschaft 09/2008